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Endpreis bei Preisangaben

Richtige Endpreise bei Ferienwohnungen Foto by momosu / pixelio.de

Nach dem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes in Schleswig Holstein, vom 22.3.2013 muss ein Vermieter von Ferienwohnungen in seiner Werbung im Preis auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung mit einrechnen.

Preisangabenverordnung

Rechtliche Grundlage für die Abbildung von Preisen bildet die Preisangabenverordnung, kurz PAngV.
Nach der Preisangabenverordnung ist der Preis anzugeben, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen ist. Also der Endpreis.

Stein des Anstoßes

Abgemahnt wurde ein Unterkunftvermieter, der auf seiner Website verschiedene Ferienwohnungen mit einer Preistabelle beworben hatte. In dieser fanden sich die Wochenpreise, aufgegliedert nach Hauptsaison, Nebensaison und Sparwochen. Erst am Ende wies er auf die Zusatzkosten für die Endreinigung hin und unterteilte diese zusätzlich in die Endreinigung mit Haustieren und ohne Haustiere.

Verstoß und Begründung des Urteils

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten, insbesondere einen Verstoß gegen die PAngV.
Der angegebene Mietpreis pro Woche genügt nicht der PAngV, weil er nicht alle Kosten umfasst, die zwingend vom Verbraucher zu entrichten sind. Neben dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gehören auch die pauschal vom Mieter zu zahlenden Kosten für die Endreinigung ohne Haustiere.
Das Oberlandesgericht sah auch in der weit entfernten Angabe der Kosten für die Endreinigung, denn dies befand sich am Ende der Werbung, eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs.

Unser Vermieteranwalt

Wir haben nachgefragt, ob die Darstellung des Endpreises in der Buchungsmaske von Freizeitplan.net korrekt ist. Rechtsanwalt Frank Weigelt hat bestätigt, dass unsere Darstellung des Gesamtpreises in der Buchungsmaske ausreichend ist und nicht gegen die PAngV verstößt.
Somit sind Sie mit unserem Buchungssystem für Unterkunftvermieter auf der sicheren Seite.

Haben Sie Fragen zur korrekten Preisangabe auf Ihrer Buchungsmaske? Gerne können Sie diese hier stellen! Herr Weigelt steht uns auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite.

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Kreditkarten als gängiges Bezahlverfahren

Beliebte Bezahlverfahren bei Nutzern, Foto Michael Staudinger / pixelio.de

Wir haben nachgeschaut, welche Bezahlverfahren Nutzer von Scooterplan.net und Freizeitplan.net favorisieren und Ihren potenziellen Kunden anbieten.

Überweisung, Barzahlung und PayPal

182 Nutzer der Online-Buchungssoftware bieten Ihren Kunden die Bezahlung per Überweisung an. Dicht gefolgt von der Barzahlung. 152 User bestehen auf die Bezahlung vor Ort. Auf Platz drei liegt das Bezahlverfahren mit PayPal.
112 Anwender ermöglichen potenziellen Kunden bei der Buchung von Ferienwohnungen, E-Bikes oder Segways das Micropayment-System, bei dem getätigte Zahlungen sofort dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden.

Lastschrift und Kreditkarten

Der Bankeinzug per Lastschriftverfahren rangiert mit 57 Anbietern auf Platz vier. 20 Nutzer bieten die Bezahlung per Sofortüberweisung an und liegen damit auf dem fünften Rang. Platz sechs nehmen die Kreditkarten ein. 11 Software-Nutzer bieten Ihren Kunden eine unserer drei Kartenzahlungsmöglichkeiten an. An letzter Stelle findet sich die Bezahlung mit EC-Karte.

Schnelle Kaufabwicklung

Kreditkartenschnittstellen haben wir aktuell für Skrill, Wirecard und Telecash. FREIZEITPLAN.NET Nutzer können, wenn Sie das Paket “Online-Zahlung” buchen alle Möglichkeiten einer schnellen Kaufabwicklung nutzen. Für SCOOTERPLAN.NET Nutzer stehen sämtliche verfügbaren Zahlungsmodalitäten bereit und können sofort zum Online-Buchen angeboten werden.

Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen mit den verschiedenen Bezahlverfahren. Was läuft bei Ihnen am Besten und wo gab es Probleme?

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