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Buchungs-Applikation für Facebook – FREIZEITPLAN.NET und SCOOTERPLAN.NET Nutzer machen es vor.
Keine Kommentare · Autor: esk in Allgemein, Online-Marketing, Online-Reservierungssystem FREIZEITPLAN.NET, SCOOTERPLAN.NET
Wir haben bereits berichtet, welche Vorteile Ihnen eine Facebook Applikation von Freizeitplan.net bietet und wie Sie diese in nur wenigen Schritten bei Facebook einbinden können.
Einige gut gelungene Beispiele möchten wir Ihnen heute vorstellen.
Der Schweizer Tourenanbieter SwissChallenge GmbH hat die Online-Buchungs-App von Freizeitplan.net in die eigene Fanseite eingebaut. Fans können sich bei Facebook über alle Touren informieren und sofort buchen.
Wie man ein Wohnobjekt effektiv bei Facebook zum Buchen anbietet, zeigen die Vermieter der Ferienwohnung Goldener Kranich aus Regensburg.
Natürlich lassen sich auch mehrere Objekte in einer Buchungsmaske übersichtlich darstellen. Und mit der Suchfunktion finden die Fans das passende Objekt noch schneller.
Die Winzerfamilie Bauer zeigt ebenfalls auf ihrer Fanseite Wein-Träume wie es gemacht werden kann.
Auch Fahrzeugvermieter können mit unserer Facebook Buchungs-App für
Scooterplan.net E-Bikes, Fahrräder oder Roller zum Buchen anbieten. Das E-Bike Paradies Südburgenland hat mit nur wenigen Klicks die Buchungs-App implementiert. Damit sind die Österreicher für die beginnende Urlaubsaison 2012 schon jetzt bestens gerüstet.
Werden Sie in Zukunft Unterkünfte, E-Bikes oder Erlebnistouren bei Facebook zum Online-Buchen anbieten?
Applikation · Facebook · FREIZEITPLAN.NET · Online-Buchung · SCOOTERPLAN.NET
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Online Buchen mit der Freizeitplan.net-Facebook-Applikation
Keine Kommentare · Autor: dwa in Allgemein, Online-Buchung & Online-Vermietung, Online-Marketing, Online-Reservierungssystem FREIZEITPLAN.NET
Nutzerverhalten
Mittlerweile sind 73,3 % der Deutschen regelmäßig online. In der Altersklasse der 20-49 Jährigen sind mehr als 90,5 % täglich im Netz unterwegs. Aber auch die Silver Surfer holen auf. Von den 50-59 Jährigen sind 69 % regelmäßig im Web zu Hause. Die Generation 60+ zieht mit 34,5 % nach. Nach einer Studie des Institutes für Kommunikation in sozialen Medien besitzen knapp die Hälfte, genauer 48% der regelmäßigen Internetnutzer einen Facebook-Account.
Lassen Sie die Möglichkeiten, die dieser zusätzliche Vertriebskanal bietet, nicht ungenutzt. Generieren Sie mehr Online-Buchungen für Ihre Ferienimmobilien, schaffen Sie eine transparente, dialogorientierte Kommunikation mit Bewertungen und spontanen Anfragen und stärken Sie die Bindung zu Ihren Kunden.
Anleitung
Rufen Sie über Ihren Facebook Account unsere Anwendungen FREIZEITPLAN.NET Buchung und FREIZEITPLAN.NET Belegung auf. Schalten Sie die Anwendungen für Ihren Account frei. Dabei müssen Sie der Übertragung von Daten an Facebook zustimmen. Im Backend von FREIZEITPLAN.NET finden Sie unter dem Menüpunkt Konfiguration > Soziale Netzwerke > Facebook weitere Anweisungen zur Installation der Anwendung.
Unsere fiktive Pension Sonnenschein zeigt Ihnen, wie die Online-Buchungssoftware bei Facebook aussieht.
Bei Fragen hilft unser FREIZEITPLAN.NET-Support.
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Wohin mit dem Facebook Impressum?
Keine Kommentare · Autor: dwa in Allgemein, Online-Marketing, Online-Reservierungssystem FREIZEITPLAN.NET, SCOOTERPLAN.NET
Facebook Impressum – Sorgfalt hin oder her?
Auch wir sind unserer Impressumsorgfaltspflicht nachgekommen und haben die Facebook Fanpages von Scooterplan.net und die Freizeitplan.net Fanseite angepasst. Nun leben wir mit der Hoffnung, keine Abmahnungen zu kassieren.
Das Landgericht Aschaffenburg hatte in einem Urteil vom 19. August 2011 Genaueres über die korrekte Integration des Impressums festgelegt. Eine Verlinkung auf das Impressum der Website des Unternehmens reicht dem Gericht nämlich nicht aus. Dienstanbieter mit Name, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform sowie Vertretungsberechtigte müssen auch in Social Media Portalen leicht erkennbar sein. Die leichte Erkennbarkeit wird von den Gesetzeshütern noch weiter verifiziert und bitte verinnerlichen Sie sich die folgende Aussage:
„Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt … Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor …“.
Sonst droht eine Abmahnung wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts.
Was nun? Momentan sieht es noch nicht so aus, als ob es wirklich die definitive Antwort gibt.
Eigener Tab, Infofeld oder auf der Info-Seite
Erstens können Sie in Ihrem Facebook-Account im Infofeld am linken Seitenrand auf das Impressum Ihrer Website verlinken. Zweitens besteht die Möglichkeit das Impressum als Tab anzulegen. Oder drittens Sie bringen Ihr Impressum auf der Info-Seite unter und kennzeichnen es dort eindeutig als solches.
Wir haben erst einmal alle drei Möglichkeiten umgesetzt und hoffen auf baldige Anleitungen aus der Facebook Zentrale.
Noch ein interessanter Hinweis:
Die Impressumspflicht gilt für Social-Media Accounts, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden. Liegt eine ausschließlich private Nutzung vor, ist dies nicht erforderlich. Vermischt sich beides, wie sicherlich bei vielen Ferienhausvermietern und Unterkunft-Anbieter, gehört ein Impressum auf die Facebook-Seite!
Welche der drei Möglichkeiten werden Sie nutzen?
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