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Wohin mit dem Facebook Impressum?
Keine Kommentare · Author: dwa in Allgemein, Online-Marketing, Online-Reservierungssystem FREIZEITPLAN.NET, SCOOTERPLAN.NET
Facebook Impressum – Sorgfalt hin oder her?
Auch wir sind unserer Impressumsorgfaltspflicht nachgekommen und haben die Facebook Fanpages von Scooterplan.net und die Freizeitplan.net Fanseite angepasst. Nun leben wir mit der Hoffnung, keine Abmahnungen zu kassieren.
Das Landgericht Aschaffenburg hatte in einem Urteil vom 19. August 2011 Genaueres über die korrekte Integration des Impressums festgelegt. Eine Verlinkung auf das Impressum der Website des Unternehmens reicht dem Gericht nämlich nicht aus. Dienstanbieter mit Name, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform sowie Vertretungsberechtigte müssen auch in Social Media Portalen leicht erkennbar sein. Die leichte Erkennbarkeit wird von den Gesetzeshütern noch weiter verifiziert und bitte verinnerlichen Sie sich die folgende Aussage:
„Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt … Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor …“.
Sonst droht eine Abmahnung wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts.
Was nun? Momentan sieht es noch nicht so aus, als ob es wirklich die definitive Antwort gibt.
Eigener Tab, Infofeld oder auf der Info-Seite
Erstens können Sie in Ihrem Facebook-Account im Infofeld am linken Seitenrand auf das Impressum Ihrer Website verlinken. Zweitens besteht die Möglichkeit das Impressum als Tab anzulegen. Oder drittens Sie bringen Ihr Impressum auf der Info-Seite unter und kennzeichnen es dort eindeutig als solches.
Wir haben erst einmal alle drei Möglichkeiten umgesetzt und hoffen auf baldige Anleitungen aus der Facebook Zentrale.
Noch ein interessanter Hinweis:
Die Impressumspflicht gilt für Social-Media Accounts, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden. Liegt eine ausschließlich private Nutzung vor, ist dies nicht erforderlich. Vermischt sich beides, wie sicherlich bei vielen Ferienhausvermietern und Unterkunft-Anbieter, gehört ein Impressum auf die Facebook-Seite!
Welche der drei Möglichkeiten werden Sie nutzen?
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